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Österreich:
Schweiz:
+41 44 912 16 54 (deutschsprachig)
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Deutschland:
Lowell ist einer der führenden europäischen Anbieter im Forderungsmanagement. Ziel des Unternehmens ist es, für seine Kunden und für Konsumenten tragfähige Lösungen beim Umgang mit offenen Forderungen zu entwickeln.
Wir sind persönlich für Sie da und beraten Sie umfassend, wie Sie Ihre offenen Forderungen begleichen können. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder telefonisch.
Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?
Unter Berücksichtigung der Forderungshöhe und der Vorgaben seitens der Auftraggeber ist auch eine Zahlung in Raten möglich. Haben Sie mit unserem Schreiben eine Ratenvereinbarung erhalten, füllen Sie bitte diese vollständig aus und retournieren Sie an uns.
Sollten Sie die Ratenvereinbarung nicht (mehr) verfügbar haben, können Sie diese gleich hier anfordern.
Ich habe einen Brief vom Rechtsanwalt erhalten. Was muss ich tun?
Bitte setzen Sie sich sofort mit dem Rechtsanwalt in Verbindung, von dem Sie das Schreiben erhalten haben, um die Optionen zu besprechen die noch möglich sind.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Nachdem Sie von uns eine oder mehrere Mahnungen erhalten haben, wird Ihr Fall an einen unserer Rechtsanwälte zur weiteren Bearbeitung übergeben. Dieser wird notwendige gerichtliche Schritte veranlassen, die äußerst unangenehme Folgen wie z.B. Gehalts-, Lohn-, bzw. Pensionsexekutionen nach sich ziehen können und zusätzlich mit sehr hohen Kosten für Sie verbunden sind.
Warum muss ich Inkassokosten zahlen?
Gemäß § 1333 ABGB heißt es:
(1) Der Schaden, den der Schuldner seinem Gläubiger durch die Verzögerung der Zahlung einer Geldforderung zugefügt hat, wird durch die gesetzlichen Zinsen (§ 1000 Abs. 1) vergütet.
(2) Der Gläubiger kann außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Schuldner verschuldeter und ihm erwachsener Schäden geltend machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?
Unter Berücksichtigung der Forderungshöhe und der Vorgaben seitens der Auftraggeber ist auch eine Zahlung in Raten möglich. Haben Sie mit unserem Schreiben eine Ratenvereinbarung erhalten, füllen Sie bitte diese vollständig aus und retournieren Sie an uns.
Sollten Sie die Ratenvereinbarung nicht (mehr) verfügbar haben, können Sie diese gleich hier anfordern.
Ich habe einen Brief vom Rechtsanwalt erhalten. Was muss ich tun?
Bitte setzen Sie sich sofort mit dem Rechtsanwalt in Verbindung, von dem Sie das Schreiben erhalten haben, um die Optionen zu besprechen die noch möglich sind.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Nachdem Sie von uns eine oder mehrere Mahnungen erhalten haben, wird Ihr Fall an einen unserer Rechtsanwälte zur weiteren Bearbeitung übergeben. Dieser wird notwendige gerichtliche Schritte veranlassen, die äußerst unangenehme Folgen wie z.B. Gehalts-, Lohn-, bzw. Pensionsexekutionen nach sich ziehen können und zusätzlich mit sehr hohen Kosten für Sie verbunden sind.
Warum muss ich Inkassokosten zahlen?
Gemäß § 1333 ABGB heißt es:
(1) Der Schaden, den der Schuldner seinem Gläubiger durch die Verzögerung der Zahlung einer Geldforderung zugefügt hat, wird durch die gesetzlichen Zinsen (§ 1000 Abs. 1) vergütet.
(2) Der Gläubiger kann außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Schuldner verschuldeter und ihm erwachsener Schäden geltend machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
Akzeptieren Sie Zahlungen über Prepaid Zahlungsmittel (z.B.: paysafecard) bzw. über die Herausgabe deren Codes?
Nein. Wir fordern Sie niemals auf, offene Forderungen durch den Kauf von Prepaid Zahlungsmittel bzw. die Herausgabe von Codes zu begleichen. Höchstwahrscheinlich handelt es sich dabei um einen Betrugsversuch. Lassen Sie sich nicht von aggressiven Anrufern unter Druck setzen und halten Sie diesbezüglich Rücksprache mit uns.
Kann ich meine offene Forderung bar bezahlen?
Sie können in unserer Zentrale in Linz und am Standort Wien gerne Zahlungen in bar tätigen.
am Standort Linz:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
am Standort Wien:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Auf welches Konto kann ich überweisen?
Bitte tätigen Sie ihre Zahlungen an uns, ausschließlich auf folgende Konten:
ÖSTERREICH
IBAN AT96 3400 0000 0102 0726
BIC RZ00AT2L
DEUTSCHLAND
IBAN DE09 7008 0000 0311 9452 00
BIC DRESDEFF700
SCHWEIZ
IBAN CH28 0900 0000 8712 7149 0
BIC POFICHBEXXX
Als Verwendungszweck unbedingt unser Aktenzeichen (AZ) anführen da wir Ihre Zahlung ansonsten nicht richtig zuordnen können. Sie finden das Aktenzeichen (AZ) auf jedem unserer Schreiben bzw. E-Mail die Sie von uns erhalten. Sollten Sie das Aktenzeichen (AZ) nicht zur Hand haben, dann erfragen Sie dieses bitte bei uns.
Wieso bekomme ich eine Mahnung, ich bin doch gebührenbefreit?
Senden Sie uns einfach einen Nachweis zur Gebührenbefreiung, damit wir die Angelegenheit mit unserem Auftraggeber klären können. Bitte auf jedem Schreiben an uns das entsprechende Aktenzeichen bekannt geben. Sie unterstützen uns damit, Ihr Anliegen möglichst zeitnahe bearbeiten zu können.
Warum muss ich für Energiekosten (Strom, Gas, Fernwärme, etc.) zahlen obwohl ich längst aus der Wohnung ausgezogen bin?
Zahlungspflicht besteht bis zur Abmeldung (Vertragskündigung) beim Energieanbieter. Bitte beachten Sie, dass eine bloße Abmeldung beim Meldeamt nicht relevant ist. Wenn Sie die Abmeldung nicht persönlich gemacht haben, prüfen Sie bitte sofort, ob die Abmeldung auch tatsächlich erfolgt ist. Im Zuge der Abmeldung werden die Zählerstände abgelesen und eine Schlussrechnung gestellt. Da oftmals mehr verbraucht wurde als zu Vertragsbeginn geschätzt, kommt es in vielen Fällen zu Nachzahlungen.
Ich habe nie eine Bestellung getätigt und auch nie eine Ware erhalten. Was kann ich jetzt machen?
Bitte lassen Sie uns umgehend schriftlich Ihren Einspruch mit Angabe unserer Aktenzeichen (AZ) zukommen, damit wir den Fall mit unserem Auftraggeber abklären können.
Ich habe die bestellte Ware bzw. das Paket fristgerecht zurückgesendet. Was muss ich tun?
Bitte lassen Sie uns umgehend eine Kopie der Übernahmebescheinigung des Logistikdienstleisters zukommen.
Wie kann es zu einer Personenverwechslung kommen?
Zu Beginn eines jeden Inkassoverfahrens steht die erste Kontaktaufnahme mit dem Konsumenten. Dazu übermitteln die Auftraggeber dem Inkassounternehmen neben Forderungs- und Vertragsdetails auch Identifikations- und Kommunikationsdaten (z.B. Namen, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer). Diese Daten sind für den Einzug der Forderung erforderlich und dürfen vom Inkassounternehmen im Rahmen der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung genutzt werden.
Im Rahmen der schriftlichen Kommunikation kommt es häufig vor, dass Schreiben mit der Information „unbekannt verzogen“ an uns zurückgesendet werden. In solchen Fällen wird eine Adressermittlung bei externen Auskunfteien oder über die Meldeämter gestartet.
In den allermeisten Fällen kann so die aktuelle Anschrift des Konsumenten ermittelt werden. In seltenen Fällen kann es aber bei der Adressermittlung passieren, dass augenscheinlich korrekte, also scheinbar zum Konsumenten passende Daten ermittelt werden, die jedoch tatsächlich einer anderen existierenden Person zuzuordnen sind.
Dies ist insbesondere bei sehr häufig vorkommenden Kombinationen aus Vor- und Nachnamen, wie zum Beispiel Hans Müller, nicht immer 100-prozentig auszuschließen. Auch kann es aufgrund von Umzügen und falschen oder nicht aktuellen Daten bei Einwohnermeldeämtern zu Personenverwechselungen kommen. Neben unbeabsichtigten Personenverwechslungen können hierfür auch vorangegangene Identitätsdiebstähle verantwortlich sein.
Was unternimmt Lowell, wenn eine angeschriebene Person den Verdacht auf einen Identitätsdiebstahl äußert?
Seit einiger Zeit häufen sich gerade im Onlinehandel Fälle, in denen die Identität von Konsumenten „gestohlen“ und für Warenbestellungen missbraucht wird. Meist bemerkt der Konsument erst nach Übergabe des Falles ins Inkasso, dass er Opfer eines Betruges geworden ist, weil das Inkassounternehmen den Schuldner ggf. postalisch kontaktiert, während Onlinehändler ihr Mahnwesen oft ausschließlich digital organisieren.
In solchen Fällen weisen wir auf die Notwendigkeit einer Strafanzeige hin und ersuchen uns diese zur Prüfung des Sachverhaltes zu übermitteln.
Wie kann man sich als Konsument vor Personenverwechslungen oder Identitätsdiebstahl schützen?
Ein hundertprozentiger Schutz ist für Konsumenten leider nicht möglich. Wenn man selbst in der Situation ist, mit einer falschen Forderung konfrontiert zu sein, sollte man mit dem jeweiligen Inkassounternehmen Kontakt aufnehmen. Ein seriöses Unternehmen wie Lowell, wird solche Hinweise ernst nehmen und alles dafür tun, den richtigen Forderungsschuldner ausfindig zu machen und gegen die falsch in Anspruch genommene Person den Inkassovorgang einzustellen.
Eine große Hilfe zur schnellen Aufklärung einer möglichen Verwechslung kann man leisten, wenn man einem Inkassounternehmen sein tatsächliches Geburtsdatum mitteilt. Auf Basis dieser Information lässt sich eine Personenverwechslung in der Regel schnell bestätigen bzw. ausschließen.
Ich habe bereits gezahlt
Sie haben den Forderungsbeitrag bereits gezahlt und haben dennoch eine Zahlungserinnerung erhalten? In manchen Fällen kommt es zu Überschneidungen von Postausgang und Zahlungseingang. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Ihre Fragen beantworten können und gemeinsam eine Lösung zur Begleichung der Forderung finden können. Über das Kontakt-Feld gelangen Sie direkt zu den richtigen Kontaktdaten. Bitte halten Sie Ihr Aktenzeichen für die Verifizierung bereit. Damit wir den Vorgang prüfen und abschließen können, benötigen wir von Ihnen das Aktenzeichen / die Inkassonummer und das Datum der Zahlung. Gerne übermitteln Sie uns zwecks Prüfung den Zahlungsbeleg.
Was ist bei der Zahlung zu beachten?
Bitte geben Sie bei jeder Zahlung und bei sämtlichem Schriftverkehr immer das auf Ihrer Mahnung angegebene Aktenzeichen/Identifikationsnummer/Pönalnummer an.
Was passiert, wenn ich auf Ihr Schreiben nicht reagiere?
Wir möchten eine gütliche und außergerichtliche Einigung zwischen Ihnen und unserem Auftraggeber erzielen. Ihre Rückmeldung, sei es durch Begleichen der Rechnung oder durch Kontaktaufnahme mit uns, ist daher unabdinglich. Können wir keine Einigung mit Ihnen herbeiführen, so sind wir gezwungen, nach Weisung unseres Auftraggebers den Fall an den beauftragten Rechtsanwalt für die gerichtliche Betreibung zu übergeben.
Wir weisen Sie darauf hin, dass in manchen Fällen die Zahlungserfahrungsdaten über unbestrittene und unbezahlte Forderungen nach Eintritt der Fälligkeit an Auskunfteien weitergeleitet werden.
Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Ihre Fragen beantworten können und gemeinsam eine Lösung zur Begleichung der Forderung finden können. Über das Kontakt-Feld gelangen Sie direkt zu den richtigen Kontaktdaten. Bitte halten Sie Ihr Aktenzeichen für die Verifizierung bereit.
Kann die ausstehende Summe auch direkt an den Gläubiger gezahlt werden?
Die ausstehende Summe kann nicht direkt an den Gläubiger gezahlt werden. Nach Einschaltung unseres Unternehmens sind sämtliche Zahlungen direkt an uns zu leisten.
Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Ihre Fragen beantworten können und gemeinsam eine Lösung zur Begleichung der Forderung finden können. Über das Kontakt-Feld gelangen Sie direkt zu den richtigen Kontaktdaten. Bitte halten Sie Ihr Aktenzeichen für die Verifizierung bereit.
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